Wenn Ihr mit Billig-Airlines fliegt, müsst Ihr voraussichtlich auch weiterhin für euer Reisegepäck einen Aufschlag zahlen. Laut des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind diese gesonderten Gebühren rechtens und sollen nicht verboten werden.
Der Generalanwalt spricht sich für Preisfreiheit bei Fluglinien aus, die auch im EU-Recht verankert ist: Letztlich sollen die Fluggesellschaften selbst entscheiden, ob die Gebühren für Gepäck im Grundpreis des Flugscheins eingerechnet sind oder zusätzlich gezahlt werden müssen.
Ausgenommen von dieser Regelung ist das Handgepäck, das auch weiterhin kostenlos bleiben soll. Der Grund: In diesem Fall gäbe es keine Kosten für Lagerung und Aufgabe, außerdem ist das Recht auf das Mitführen von persönlichen Gegenständen Teil der Menschenwürde.
Ob der Vorschlag aus dem Gutachten umgesetzt wird, muss nun der EuGH entscheiden. Dieser folgt zwar meist der Ansicht des Generalanwalts, allerdings nicht immer. Das Urteil des Gerichtshofs wird in ein paar Monaten erwartet.
Stein des Anstoßes war ein Fall in Spanien. Dort sind Zusatzgebühren verboten. Die Airline Vueling legte Beschwerde dagegen ein, als sie von einer Kundin wegen 40 Euro Gepäckgebühren verklagt worden war.
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