Ein Wochenende in Hamburg- oh wie schön! „Fahr mal lieber mit dem Zug“ – habe ich mir gedacht. „durch die Sommerferien sind die Autobahnen voll“. Wisst ihr, ich mag Bahnfahrten. Man setzt sich entspannt in den Zug und braucht sich keine weiteren Gedanken machen. Einfach einsteigen, gemütlich hinsetzen und dort wieder aussteigen, wo man hinreisen möchte.
Da hatte ich jedoch die Rechnung ohne die vielen Urlauber gemacht – vollgestellte Gänge, Taschen auf den Sitzen und Mitreisende die ganze Wagenladungen an Koffern mit in die Wagons nehmen. „Tja, super Idee“ – habe ich dann gedacht und mich gefragt, ob es denn überhaupt erlaubt ist beliebig viele Koffer mitzunehmen? Und wie ist das eigentlich mit der Haftung des Gepäcks, wenn die Züge voll sind hat man ja nicht immer ein Auge ‚drauf?
Jeder Bahnreisender darf ein Stück Traglast mit sich führen
In der Bahn ist es ein wenig anders organisiert als am Flughafen, dennoch gilt die Regel: Pro Passagier sind zwei Gepäckstücke erlaubt. Einmal das Handgepäck und ein weiteres Stück Traglast – wie es die Deutsche Bahn auf Ihrer Webseite erklärt. Die Traglast kann ein Koffer oder eine Reisetasche oder ein Gegenstand jeglicher Art sein. Der springende Punkt ist hierbei: Die Traglast muss von einer Person alleine getragen werden können. Alles was sperriger oder schwerer ist, ist de facto nicht erlaubt.
Gepäckstücke müssen außerhalb des Sitzbereiches aufbewahrt werden
Ebenfalls zu beachten: Man sollte nur das Handgepäck mit an den Sitzplatz nehmen. Alle anderen Gepäckstücke müssen außerhalb des Sitzbereiches aufbewahrt werden. Die Gepäckstücke können ähnlich wie im Flugzeug unter den Sitz geschoben, oberhalb der Sitze auf die Kofferablagen gelegt oder eben in die Gepäckregale in Großraumabteils an den Türen verstaut werden.
Für seine Gepäckstücke ist jeder Reisende selber verantwortlich
Bei Reisen mit dem Zug sollten wir unseren Koffer immer im Auge behalten, um Diebstähle des Gepäcks zu verhindern. Auch bei Beschädigungen kommt die Bahn nur dann auf, wenn sie direkt für den Schaden verantwortlich ist. Anders ist es hingegen geregelt, wenn man den Gepäckservice der Bahn in Anspruch nimmt und den Koffer verschicken lässt. Hier variieren die Entschädigungszahlungen je nach Fall, können jedoch bei Verlust des Koffers bis zu 1.350 € pro Gepäckstück betragen.
Ich habe Glück und finde noch einen letzten Sitzplatz. Die Ablagen über meinem Platz sind bereits von anderen Mitreisenden belegt, aber mein Koffer passt noch in das Regal an den Türen. Da ich weiter hinten im Abteil sitze, schließe ich meinen Koffer kurzerhand mit der integrierten ausziehbaren Kette an dem Regal fest. „Oh, das ist aber praktisch“ – spricht mich eine Frau an, die wie ich ihren Koffer auf die Gepäckablage hievt. „Gibt’s bei Koffermarkt.com“ – sage ich und trotte an meinen Sitzplatz zurück.
Und wenn auch ihr häufig mit der Bahn unterwegs seid, empfehle ich euch die travelite Koffer aus der Serie CrossLITE. Die sind ausgestattet mit integrierten Schließbändern, mithilfe derer man den Koffer entweder an etwas anderes anketten kann oder eben auch die Reißverschlüsse der aufgesetzten Taschen sicher verschließen kann.
Eure Susanne vom Koffermarkt.com-Team
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