Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluglinien für aufgegebenes Gepäck zusätzliche Gebühren verlangen dürfen.
Ausnahme bleibt das Handgepäck, dies muss weiterhin kostenlos transportiert werden.
Zu dem Urteil kam es, da eine spanische Regelung im Widerspruch zum EU-Recht stand.
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