Seit Anfang August gilt die sogenannte Button-Lösung für den Internethandel. Ziel dieses Gesetzes ist es, euch -also die Verbraucher- vor Abo-Fallen und Abzockern im WWW zu schützen. Diese bieten vermeintlich kostenlose Angebote oder Downloads an, nur um in versteckten Klauseln später hohe Geldansprüche zu fordern.
Alle seriösen Onlineshops, also natürlich auch wir, halten sich an dieses Gesetz, da die Button-Lösung für alle (kommerziellen) Angebote im WWW gilt.
Lest hier, um was es sich genau bei diesem Gesetz handelt und wie es euch Abzocke im Web schützen soll.
Die Button-Lösung: „Bestellen“ ist nicht eindeutig genug
Die Button-Lösung hat ihren Namen wegen der Bestell-Schaltfläche, welche Ihr am Ende einer jeden Bestellung oder Download klicken müsst. Dafür wurden im BGB § 312g drei neue Absätze geschaffen, welche die neuen Regelungen definieren.
Laut dem neuen Gesetz waren aber die bisher üblichen Beschriftungen für diesen Button nicht deutlich genug, da z.B. „Bestellen“ für kostenlose, als auch kostenpflichtige Bestellungen stehen kann.
Als nicht eindeutig gelten deshalb z.B.
- Anmeldung
- Weiter
- Bestellen
- Bestellung absenden
Die Beschriftung muss bzw. musste also abgeändert werden, damit eindeutig klar wird, dass man für das Produkt oder die Dienstleistung bezahlen muss.
Erlaubt sind dabei z.B.
- zahlungspflichtig bestellen
- kostenpflichtig bestellen
- Kaufen
- Gebot abgeben (für z.B. eBay)
- Gebot bestätigen(für z.B. eBay)
Bei unserem Onlineshop haben wir uns für die Formulierung „Kaufen“ entschieden, da dies unserer Meinung nach die verständlichste neue Beschriftung ist.
Zusätzlich muss der Button gut lesbar sein, d.h. durch ausreichenden Farbkontrast zwischen der Textfarbe und der Buttonfarbe, der Schriftart und der Schriftgröße.
Die Schaltfläche darf nur in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises und an der untersten Stelle der Bestell-Seite platziert sein, damit der Verbraucher sich alle wichtigen Informationen vorher ansehen kann. Welche Informationen dies sind, könnt Ihr im nächsten Abschnitt lesen.
Übrigens gilt die Button-Lösung dabei nur für den Handel zwischen einem Unternehmen und Verbrauchern, nicht aber zwischen einer Firma und einem anderen Unternehmen.
Weitere Bedingungen für die Erfüllung des Gesetzes
Die Button-Lösung beinhaltet nicht nur das Umbenennen der Bestell-Schaltfläche. Auch die Übersichtsseite, auf welcher der Button platziert ist, muss angepasst werden.
Dem Kunden soll dort nochmals eine Übersicht über die wichtigsten Informationen gegeben werden.
Diese sind:
- „Die wesentlichen Merkmale der Ware“
- Mindestlaufzeit (Wenn es sich um eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt
- Gesamtpreis inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile
- Liefer- und Versandkosten
- Zusatzkosten
- Hinweis auf die AGB
- Hinweis auf die Widerrufsbelehrung
- Liefer- und Rechnungsanschrift
- Ausgewählte Zahlungsart
Leider wird im Gesetz nicht genau definiert, was wesentliche Merkmale eines Produktes sind, oder wie diese genau zu platzieren sind. Da Ihr auf der Bestellseite des Koffermarktes eine Übersicht aller Produkte im Warenkorb habt und mit einem Klick auf die jeweilige Detailseite kommt, haben wir uns entschieden, zusätzlich noch auf die Verlinkung hinweisen.
Unser Fazit
Der Versuch gegen Abzocker im Internet vorzugehen bzw. die Verbraucher schützen zu wollen ist wichtig und notwendig. Zwar bedeutet das neue Gesetz einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für seriöse Anbieter, aber (zumindest vorerst) sollten es Betrüger jetzt schwerer haben mit ihren Kostenfallen Geld zu verdienen.
Was ist eure Meinung zur Button-Lösung? Schreibt einen Kommentar und teilt es uns mit.
Quellenangabe: Shopbetreiber-Blog, t3n
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