Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluglinien für aufgegebenes Gepäck zusätzliche Gebühren verlangen dürfen.
Ausnahme bleibt das Handgepäck, dies muss weiterhin kostenlos transportiert werden.
Zu dem Urteil kam es, da eine spanische Regelung im Widerspruch zum EU-Recht stand.
Grund für das Urteil: Zusatzkosten bei Vueling
2010 flog eine Dame mit der spanischen Airline Vueling von Spanien in die Niederlande hin und zurück. Für ihre aufgegebenen Koffer sollte sie zusätzlich zu ihrem Ticketpreis 40 Euro zahlen.
Laut einem spanischen Gesetz ist aber diese Gepäckgebühr unzulässig und Reisegepäck soll kostenlos transportiert werden.
Bei dem nun entstandenen Streit zwischen Billigflieger und Verbraucherschutz um die Kosten fragte das zuständige Gericht beim EuGH nach. Die eindeutige Antwort aus Brüssel: Gepäckgebühren sind rechtens.
Handgepäck bleibt kostenlos
Billigfluglinien gehen so vor, dass der Preis für den Flug sehr günstig ist, aber zusätzliche Leistungen dafür teurer bzw. nicht inklusive sind.
In der Begründung der europäischen Richter heißt es, dass durch aufgegebenes Gepäck den Airlines Kosten durch die Bearbeitung und Überwachung bestehen, die an den Passagier weitergegeben werden dürfen.
Einzige Ausnahme ist das Handgepäck. Dies wird als unverzichtbaren Bestandteil für die Reise angesehen und muss deshalb kostenlos transportiert werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des EuGH zum Urteil
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